Balkone

Balkone gehören zu den Freisitzen. Im Wohnungsbau wurden bis zum Ende der 1930er Jahre Balkone als sogenannte Schmuckbalkone an den straßenseitigen Gebäudefronten und als Wirtschaftsbalkone an den rückseitigen Hoffassaden der Gebäude erbaut.
 
Die Wirtschaftsbalkone waren meist den Küchen vorgelagert und für Hausarbeiten im Freien bzw. zum Trocknen von Wäsche vorgesehen. Maßstab der Flächenbemessung war: Mindesttiefe 1,00 m = 1 Stuhl. Mit der Verbesserung der Wohnqualität ab Mitte der 1950er Jahre wurden Balkone zum festen Bestandteil von Gebäudeneubauten, wurden und werden zunehmend auch bei der Altbausanierung hinzugefügt.
 
Südseitig auskragende Balkone bieten bei richtiger Dimensionierung im Sommer eine effektive Beschattung darunterliegender Fenster und Glasfassaden, speziell während der Mittagsstunden. Im Winter, bei flach stehender Sonne, werfen sie keine Schatten auf darunterliegende Fenster und ermöglichen eine passive Sonnenenergienutzung durch diese Fenster oder durch Glasfassaden.
 
Der Balkon kann eine Auskragung der Geschossdecke sein oder eine Plattform, die auf Konsolen oder Kragträgern an der Außenwand eines Gebäudes befestigt ist.
(Quelle: wikipedia)
 
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